Nach einem Verkehrsunfall ist die Unsicherheit groß. Was soll ich tun? Wer hilft mir weiter? Und vor allem: Wer bezahlt eigentlich das Kfz-Gutachten? Gerade bei klarer Schuldfrage stellt sich diese Frage vielen Geschädigten – und die Antwort ist erfreulich einfach.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten. Das bedeutet: Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – ohne vorherige Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung.
Fallbeispiel aus dem Rhein-Erft-Kreis
Kunde B.S. aus Euskirchen wurde in Erftstadt von einem anderen Fahrzeug am Heck gerammt. Die Versicherung des Unfallverursachers riet ihr telefonisch, „einfach einen Kostenvoranschlag“ in einer Partnerwerkstatt erstellen zu lassen.
Doch die Kundin wollte sichergehen – und kontaktierte Südmoor Schadengutachten. Das Ergebnis: Der Schaden war ein wirtschaftlicher Totalschaden und lag oberhalb der Bagatellgrenze. Ein Kostenvoranschlag hätte nicht geholfen. Mit einem Schadengutachten von Südmoor und präziser Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes konnte das KFZ-Sachverständigenbüro Südmoor die Grundlage zu dem berechtigten Anspruch liefern.
Die Gutachterkosten übernahm die gegnerische Versicherung vollständig.
Ohne das Gutachten hätte die Kundin keine neutrale Abrechnungsgrundlage gehabt oder womöglich auf eine minderwertige Reparatur vertraut.
Was viele nicht wissen: Sie haben die freie Wahl
Versicherungen versuchen oft, Geschädigte zu steuern – zu Vertragswerkstätten, hauseigenen Gutachtern oder digitalen Schnellverfahren. Doch als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, diesen Angeboten zu folgen. Laut geltendem Recht haben Sie Anspruch auf:
- die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen,
- die vollständige Erstattung der Gutachterkosten (bei Schäden über ca. 750 €),
- die freie Werkstattwahl,
- und auf eine vollständige Regulierung sämtlicher Schadenpositionen (auch Nutzungsausfall oder Wertminderung).
Achtung bei Bagatellschäden
Liegt der Schaden unter etwa 750 €, gilt er als sogenannter Bagatellschaden. In diesen Fällen reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ob Sie darunter oder darüber liegen, ist für Laien aber kaum zu erkennen – darum bieten wir bei Südmoor eine kostenlose Ersteinschätzung an. So wissen Sie sicher, ob ein Gutachten sinnvoll und erstattungsfähig ist.
Kurz & knapp – häufige Fragen
- Was kostet mich das Gutachten als Geschädigter? In der Regel: nichts. Die gegnerische Versicherung zahlt.
- Muss ich die Versicherung um Erlaubnis fragen? Nein – Sie dürfen selbst entscheiden.
- Wann lohnt sich ein Gutachten? Ab ca. 750 € Schadenhöhe – oder wenn Bauteile beschädigt wurden.
Fazit
Ein Unfall ist ärgerlich genug – verzichten Sie nicht auch noch auf Ihr gutes Recht. Mit einem unabhängigen KFZ-Schadengutachten von Südmoor sind Sie auf der sicheren Seite. Wir beraten Sie fair, neutral und kostenfrei, wenn Sie unverschuldet betroffen sind.
Südmoor KFZ-Schadengutachten – Ihr Sachverständiger für Erftstadt, Euskirchen, Brühl und Hürth.